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MANDANTENINFO 39. Ausgabe

Beitrag zum Thema Mandanteninformation · 20.01.2013

In unserer ersten Ausgabe im Jahr 2013 stellen wir Ihnen unseren neuen
Kollegen Christoph Wink, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, vor. Rechtsanwalt Wink verstärkt unser
Anwaltsteam seit vergangenem Oktober in den Bereichen Arbeitsrecht
und Immobilienrecht (hier insbesondere Miet-, Wohnungseigentums- und
privates Baurecht). Darüber hinaus berät und vertritt er bereits seit vielen
Jahren kleine und mittlere Unternehmen in handels- und gesellschaftsrechtlichen
Fragestellungen.

Thematisch befasst sich diese Ausgabe deshalb auch mit aktuellen arbeitsrechtlichen
Fragen: Ist es zulässig, von einem Mitarbeiter die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen?
Muss die Bescheinigung auch noch nach mehr als sechswöchiger Krankheit
vorgelegt werden? Muss sich ein Arbeitgeber bei seinem ausscheidenden Mitarbeiter
bedanken und auch noch sein Bedauern über das Ausscheiden zum
Ausdruck bringen?

Passend zum Jahreswechsel: Möglicherweise ist noch eine „Baustelle“ des
vergangenen Jahres abzuarbeiten: So haben Arbeitgeber (möglicherweise
aus wirtschaftlichen Gründen) kein Weihnachtsgeld gezahlt. Wir fassen zu
dieser – sehr heiklen – Thematik die aktuellen Problemansätze zusammen.

Eine angenehme Lektüre und ein erfolgreiches Jahr 2013 wünscht
Ihr Anwaltsteam

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