BGH: Zinsen für den Mieter bei verspäteter Betriebskostenabrechnung?
Klemens Erhard · 13.02.2013
Wird die Miete verspätet gezahlt, stehen dem Vermieter Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu. Wie sieht die Sache aus, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung verspätet erstellt und dem Mieter ein Guthaben zusteht? Kann der Mieter eine Verzinsung seines Guthabens verlangen?
Weiterlesen