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BGH: Zinsen für den Mieter bei verspäteter Betriebskostenabrechnung?

Klemens Erhard · 13.02.2013

Wird die Miete verspätet gezahlt, stehen dem Vermieter Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu. Wie sieht die Sache aus, wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung verspätet erstellt und dem Mieter ein Guthaben zusteht? Kann der Mieter eine Verzinsung seines Guthabens verlangen?

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