Ehevertrag
Zur Vermeidung von Streitigkeiten anlässlich einer Scheidung oder zur Vermeidung von Vermögensnachteilen kann es sinnvoll sein, vor oder während der Ehe einen Ehevertrag zu schließen. Im Rahmen eines solchen Vertrages besteht für die Ehegatten die Möglichkeit, Regelungen z.B. zum ehelichen Güterstand, zum Unterhalt oder auch zum Versorgungsausgleich zu treffen. Zum Schutz der Ehegatten ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Ehevertrag notariell zu beurkunden ist.
Eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen den Ehegatten im Hinblick auf eine beabsichtigte Scheidung geschlossen wird und der Regelungen im Zusammenhang mit der Scheidung beinhaltet.
Aber nicht zur zwischen Ehegatten, auch für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann ein Vertrag sinnvoll sein, da die gesetzlichen Regelungen, die automatisch mit einer Eheschließung verknüpft sind, für die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Kinder vorhanden sind und eine enge wirtschaftliche Verflechtung beider Partner stattfindet, beispielsweise durch Aufgabe der Erwerbstätigkeit, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen, sollte über eine vertragliche Regelung nachgedacht werden.