Umgangsrecht
Das Umgangsrecht umfasst den Anspruch des Elternteils (unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht eines Dritten) auf Kontakt zu dem minderjährigen Kind. Häufig gerät dabei in Vergessenheit, dass auch das Kind einen Anspruch auf Umgang hat. Wenn der umgangsberechtigte Elternteil das Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen möchte, mit dem anderen Elternteil jedoch keine außergerichtliche Regelung gefunden werden kann (ggf. unter Einschaltung des Jugendamtes) kann ein Antrag auf Umgang beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Maßstab für die konkrete Ausgestaltung einer Umgangsregelung ist das Kindeswohl. Wenn es das Kindeswohl erfordert, ist es in Ausnahmefällen auch möglich, den Umgang eines Elternteils mit dem Kind einzuschränken oder ganz zu versagen.