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Umgangsrecht

Das Umgangsrecht umfasst den Anspruch des Elternteils (unter bestimmten Voraussetzungen auch das Recht eines Dritten) auf Kontakt zu dem minderjährigen Kind. Häufig gerät dabei in Vergessenheit, dass auch das Kind einen Anspruch auf Umgang hat. Wenn der umgangsberechtigte Elternteil das Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen möchte, mit dem anderen Elternteil jedoch keine außergerichtliche Regelung gefunden werden kann (ggf. unter Einschaltung des Jugendamtes) kann ein Antrag auf Umgang beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Maßstab für die konkrete Ausgestaltung einer Umgangsregelung ist das Kindeswohl. Wenn es das Kindeswohl erfordert, ist es in Ausnahmefällen auch möglich, den Umgang eines Elternteils mit dem Kind einzuschränken oder ganz zu versagen.

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Aktuelles aus dem Bereich Familienrecht

22. Juli 2022

Familienrecht

MANDANTEN – INFO 60. Ausgabe

Aktuelle Entscheidungen aus dem Familien- und Erbrecht stellt Ihnen in dieser Ausgabe Rechtsanwältin Priestersbach vor. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Anwaltsteam Download Mandanten-Info

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16. März 2018

Familienrecht

OLG Karlsruhe: Ehemann beauftragt Renovierungsarbeit – muss Ehefrau ebenfalls zahlen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2015 (14 U 71/14) - rechtskräftig [nachfolgend BGH, Beschluss vom 22.11.2017 (VII ZR 181/15)]     Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in dem Fall, in dem ein Ehepartner Renovierungsarbeiten in...

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